Seneca
Die Terminvereinbarung zum Erstgespräch erfolgt telefonisch. Sofern es Wartezeiten gibt, informiere ich Sie über die Dauer und auf Wunsch leite ich Sie weiter an Beratungsstellen, die geeignet sind, die Wartezeit zu überbrücken.
In einem Erstgespräch lernen Sie mich und meine Arbeitsweise kennen und geben mir einen Einblick in Ihre Welt. Von Ihrer Seite braucht es Offenheit, Mut alte Muster zu hinterfragen und Neugierde. Von meiner Seite erwartet Sie Respekt, Interesse, Wertschätzung und Fragen nach Ihrem Anliegen, Ihren bisherigen Lösungsversuchen und Erwartungen an die Therapie. Das Erstgespräch dient auch der Abklärung des weiteres Vorgehens und die Therapierahmenbedingungen: individuelle voraussichtliche Therapiedauer, Frequenz der Termine, Absageregelungen und Kosten. Sie bekommen somit die Möglichkeit, mich und meine Methoden kennenzulernen, um anschließend die Entscheidung treffen zu können, ob Sie sich auf eine therapeutische Beziehung mit mir einlassen möchten.
Die Therapiedauer ist vom Setting abhängig: Einzeleinheit 45 Min. +5 Min. Organisation bzw. Doppeleinheit 85 Min. + 5 Min. Organisation. Termine werden für gewöhnlich von Sitzung zu Sitzung festgelegt, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, mehrere Termine im Vorhinein zu vereinbaren.
Einzeltherapie eine Einheit á 45 Minuten 130,- €
Einzelsupervision/Einzelcoaching eine Einheit á 45 Minuten 140,- €
Paartherapie/Familientherapie eine Doppeleinheit á 90 Minuten 260,- €
Gruppensupervision eine Doppeleinheit á 90 Minuten 280,- €
Der Betrag ist im Anschluss der Sitzung bar zu bezahlen oder innerhalb einer Woche auf das unten angeführte Konto zu überweisen. Sie bekommen die Honorarnote am Ende des jeweiligen Quartals. Die Honorarnote beinhaltet alle von der ÖGK verlangte Informationen: Alle Sitzungen mit genauem Datum, geleisteter Gesamtbetrag, Dauer der Sitzungen, Setting, Psychotherapieform, Diagnose.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Versicherung zu stellen. Wird der Antrag genehmigt, so erstattet die ÖGK einen Teil des Honorars zurück. Derzeit bezahlt die ÖGK einen Zuschuss in der Höhe von EUR 28,00. Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Außerdem benötigen Sie spätestens vor der zweiten Psychotherapiestunde eine Bestätigung darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Die Untersuchung kann von jeder praktischen Ärtzin/jedem praktischen Arzt durchgeführt werden. Für die Bestätigung gibt es ein Formular, das in den Arztpraxen aufliegt. Informationen über das konkrete Vorgehen geben ich Ihnen gerne im Erstgespräch. Ich unterstütze Sie auch bei der Antragstellung.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, muss er spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden – Mailbox Nachricht genügt. Sollten Sie einen Termin nicht zeitgerecht absagen -egal aus welchem Grund- haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich das vereinbarte Honorar verrechne.
Die Berufe der/des Klinischen PsychologIn und der/des GesundheitspsychologIn sowie der/des PsychotherapeutIn sind durch das PsychologInnen- bzw. Psychotherapiegesetz an eine strenge Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte der Behandlung, Beratung oder Therapie gebunden. Eine Ausnahme besteht nur bei Selbst- und Fremdgefährdung, wo es um die Sicherheit und den Schutz von Menschen geht. Das bedeutet aber, dass auch keinerlei Auskünfte an Angehörige oder Außenstehende gegeben werden dürfen, auch nicht über die bloße Anwesenheit. Auf Wunsch des Klienten kann eine Bestätigung über Anzahl und Dauer der Sitzungen ausgestellt werden.